Förderung bis zu 500,- Euro
| Die Länder - insbesondere Hessen - unterstützen die Weiterbildung und Qualifikation von Beschäftigten. Der Schulungsbereich der Muth Partners GmbH ist Vereinsmitglied des Weiterbildung Hessen e.V., so dass die Teilnahme an unseren Seminaren in Hessen in Form von Qualifizierungsschecks gefördert werden kann - mit bis zu 500,- Euro. | ![]() |
Auch in anderen Ländern werden diese Maßnahmen mit Mitteln gefördert, die von Muth Partners akzeptiert werden - z.B.
- Bildungsschecks in NRW
- Prämiengutscheine in SH
- Qualischecks in RLP
- Weiterbildungsbonus in Hamburg (Förderung bis 750,- Euro)
Möchten Sie eine entsprechende Förderung in Anspruch nehmen, informieren Sie sich bitte darüber vor der Seminaranmeldung und senden Sie uns nach der erfolgreichen Ausstellung Ihren Förderungsscheck mit Ihrer Seminaranmeldung zu.
Qualifizierungsschecks in Hessen
Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms "Qualifizierung von Beschäftigten in KMU" in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" ein.
Der Qualifizierungsscheck unterstützt die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen. Gefördert werden die Beschäftigten aus den genannten Unternehmen, wenn Sie
- über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
- älter als 45 Jahre sind oder
- in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation oder
- als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation.
Im Rahmen einer Anteilsfinanzierung werden 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 500 EUR pro Person und Jahr gefördert. Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten der Weiterbildung (das heißt Teilnahme- und eventuell Prüfungsgebühren). Die Förderungsberechtigten können pro Jahr einen Qualifizierungsscheck erhalten.
Gegenstand des Förderinstruments Qualifizierungsschecks sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Bildungsanbieter angeboten werden und der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche und neutrale Bildungsberatung, die für die Beratenen kostenlos ist. Beratungsstellen und weitere Informatione finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de und www.wb-hessen.de.


